Advent, Advent, ein Lichtlein brennt …

… und damit wirklich nur das gewünschte Lichtlein brennt, blicke ich –nach 2011 und 2012 – auch in diesem Jahr wieder in die Patentlandschaft. Sicher werden uns die Erfinder mit Rat und Tat zur Seite stehen und alle Seiten der Feiertage mit ihrem Einfallsreichtum bereichern.

Im Grunde beginnt das Fest schon früher. Frühester Zeitpunkt ist natürlich Ende August, wenn in den Lebensmittelmärkten die Weihnachtssüßwaren ausliegen (wirklich schon erlebt!). So richtig los geht es jedoch im Advent, in dem ich bereits Erfahrungen mit einem Adventskalender machte. In der Adventszeit beginnt das Schreiben der Grußkarten. Oft werden die tierischen Freunde des Menschen vergessen und keine Grüße an sie ausgerichtet. Doch dem kann Abhilfe geschaffen werden, wie die DE 696 32 049 zeigt, die ein essbare Grußkarte unter Patentschutz stellt, siehe Bild rechts.

Grußkarten schreiben sich besser, wenn man in der richtigen Stimmung ist. Manch einem mögen in dieser Hinsicht allerlei weihnachtliche Dekorationsartikel helfen. Hier wiederum fiel mir die DE 20 2008 014 757 aus dem Jahre 2008 in die Hände. Sie betrifft einen kleinen Engel mit Flügeln. Das Besondere ist die Fähigkeit des Engels, beim Hinundherschwingen mit den Flügeln zu schlagen! Das ist doch gleich etwas ganz anderes.

Bald schon ist es höchste Zeit, die Weihnachtsgeschenke einzuholen. Dies kann auf einem der vielen Weihnachtsmärkte gelingen. Ein Becher eines heißen Getränkes, mit oder ohne Alkohol, kann auch hier die Stimmung heben. Es lohnt sich, den Becher genauer anzuschauen, denn er kann nach der DE 20 2013 100 560 gestaltet sein. Die Besonderheit ist ein QR-Code, mit dessen Hilfe der Becher interaktiv wird. Beispielsweise könne dieser Code – lesbar mit einem Smarpthone – Werbung, Informationen zur Geschichte des gerade besuchten Weihnachtsmarktes oder ein Gewinnspiel enthalten, mit dem der Teilnehmer durchaus einen weiteren Becher des Heißgetränkes gewinnen könne. Übrigens kommt der Erfinder – ohne Witz – aus dem Ort Schierling. Es handelt sich also in der Tat um einen Schierlingsbecher!

Nach erfolgreichem Einkauf sind die Geschenke zu verpacken. Hier finde ich DE 200 09 196 spannend, die eine besondere Verpackung vorstellt. Das zu verpackende Geschenk wird in ein Behältnis gebracht, das von einer Flüssigkeit umspült wird. Die Flüssigkeit kann nach Angabe der Erfinderin ein Wein oder ähnliches sein. Roter Wein und roter Sekt seien besonders geeignet, wenn die Verpackung herzförmig sei.

Sind die Geschenke gut verpackt, legen wir sie unter den Baum. Hier möchte ich die Einleitung des Artikels aufgreifen. Wie sorgen wir auch dieses Jahr für ein sicheres Brennen der Kerzen? Natürlich sind wir nicht alleine gelassen! Die DE 101 08 020 stellt eine Sicherheitseinrichtung vor, die wir problemlos in unseren Weihnachtsbaum einbauen können. Wir brauchen nur einen Feuermelder, den wir in die Figur auf die Baumspitze setzen. Diese steuert dann diverse Sprenkler im Baum an, die Löschwasser verteilen können.

Sind die Geschenke verteilt und ausgepackt, das Essen verzehrt und die Nacht zum ersten Feiertag erholsam gewesen, kommt oft die Lust auf einen Weihnachtsspaziergang. Viele wünschen sich hier eine Schneepracht oder wenigstens Schneefall statt tristem Grau und Nieselregen. Diesen Zeitgenossen empfiehlt es sich, sich eine Anlage wie in der DE 20 2008 017 823 zu bauen, die wunderbar das gewünschte Wetter simulieren kann!

 

 

Ich denke, dermaßen gerüstet steht einem schönen Fest nichts mehr im Wege 🙂

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2 Antworten zu Advent, Advent, ein Lichtlein brennt …

  1. Inge Leiter sagt:

    Hallo Frank,
    Du hast das wieder toll zusammengestellt, daß schreiben , dichten und tolle
    Aufnahmen machen liegt Dir einfach , mach weiter so.
    Gruß Mutti

  2. Frank sagt:

    Hallo!
    Mit Schreiben, Dichten und Fotografieren wird es immer munter weitergehen. Es gibt schon eine Menge Ansätze auf meiner Festplatte. Die sehr guten Reaktionen per Kommentar, Mail und im persönlichen Gespräch sind ein zusätzliche Motivation.
    Alles Gute, Frank

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